Berufsbildung während Coronakrise
FAQ/Informationen für Lehrbetriebe und Lernende
aktualisiert am: 6. August 2020 um 07.37 Uhr
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Berufsfachschulen
Gemäss Bundesratsentscheid vom 27. Mai 2020 ist der Präsenzunterricht an den Schweizer Gymnasien, Fachmittelschulen, Wirtschaftsmittelschulen und Berufsfachschulen ab dem 8. Juni 2020 wieder erlaubt. Dies teilte der Kanton mit. Jedoch müssen weiterhin die Verhaltens- und Hygienemassnahmen des BAG sowie die Grundprinzipien des nationalen Schutzkonzepts für Bildungseinrichtungen eingehalten werden. Im Baselbiet können diese Vorgaben vielerorts nicht eingehalten werden. Die Mittelschulen und die berufsbildenden Schulen im Baselbiet verzichten grundsätzlich auf die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts.
Die Raumverhältnisse an den Mittelschulen und den berufsbildenden Schulen im Baselbiet liessen die konsequente Einhaltung des vorgeschriebenen Mindestabstands von zwei Metern mehrheitlich nicht zu. Das Schuljahr 2019/20 werde deshalb in einer den lokalen Verhältnissen angepassten Mischung aus Präsenz- und Fernunterricht abgeschlossen.
Gemäss aktuellem Kenntnisstand kann laut Kanton nicht ausgeschlossen werden, dass die BAG-Vorgaben auch nach den Sommerferien Gültigkeit behalten könnten. Damit der Bildungsauftrag der Schulen unter diesen Umständen weiterhin wahrgenommen werden kann, gelte es entsprechend verschiedene Szenarien zu prüfen.
Prüfungen an den Berufsfachschulen
Weil ordentliche Prüfungen im üblichen Sinn nicht durchgeführt werden können, hat der Kanton Basel-Landschaft eine spezielle Regelung für das aktuelle Schuljahr erlassen. Lesen Sie dazu den Brief der Regierungsrätin Monica Geschwind. Grundsätzlich werden Zeugnisnoten für das laufende Frühlingssemester 2020 aus den Noten des letzten Semesters (Herbstsemester 2019/20) sowie den bis zum 16. März 2020 durchgeführten Prüfungen errechnet. Ebenso kann die Schulleitung in bestimmten Fällen zusätzliche Notenarbeiten anordnen, wenn dies angezeigt ist. Im Zeugnis weist der Vermerk «COVID-19» auf die verkürzte Beurteilungsperiode hin.
Überbetriebliche Kurse (ÜK)
Alle ÜK-Zentren im Kanton Basel-Landschaft führen bis auf weiteres keinen Präsenzunterricht durch. An geplanten ÜK-Tagen befinden sich die Lernenden also an ihrem Arbeitsplatz und gehen ihren betrieblichen Verpflichtungen nach. Die kantonalen Behörden sind derzeit in Abklärung mit den verschiedenen Organisationen der Arbeitswelt, in welchem Rahmen es möglich ist, auch für überbetriebliche Kurse Fernunterricht durchzuführen.
Qualifikationsverfahren (Lehrabschlussprüfungen)
Abschlussprüfungen im schulischen Bereich finden nicht statt. Über die Details zu den praktischen Prüfungen werden die Lernenden direkt über die Chefexpertinnen und Experten informiert. Mit einem entsprechenden Entscheid wird in diesen Tagen gerechnet.
Berufsmaturität
Aufgrund des bundesrätlichen Entscheids vom 29. April 2020, den Kantonen die Möglichkeit zur Absage von Abschlussprüfungen an den Mittelschulen zu geben, verzichtet der Kanton Basel-Landschaft auf die Durchführung der Abschlussprüfungen der Berufsmaturität in diesem Jahr.
Home Office für Lernende
Gemäss Auskunft der Hauptabteilung Berufsbildung Kanton Basel-Landschaft haben Lehrbetriebe die Verpflichtung, die praktische Ausbildung der Lernenden auch aus dem Home Office weiterzuführen. Analog dem Fernunterricht an den Berufsfachschulen sollen Lehrbetriebe ihren Lernenden Bildungsaufträge elektronisch zukommen lassen. Regelmässiger Kontakt zu den Lernenden via Mail, Telefon, WhatsApp oder Videochat unterstützen dabei. Klare Absprachen zu Präsenzzeiten, Erreichbarkeit und Terminfristen sind empfehlenswert.
Betriebsschliessung aufgrund bundesrechtlicher Verfügung
Für Lernende, welche in Lehrbetrieben arbeiten, die aufgrund der bundesrechtlichen Verfügung geschlossen wurden, gelten grundsätzlich die gleichen Regelungen wie für alle anderen Mitarbeitenden. Der Bildungsauftrag des Lehrbetriebs bleibt bestehen. Lernende können nach Möglichkeit, auch wenn das Geschäft geschlossen bleibt, allenfalls für Arbeiten im Betrieb eingesetzt werden, sofern die vom BAG verordneten Massnahmen und Vorschriften eingehalten werden. Falls keine Arbeit vor Ort möglich ist, sollen die Lernenden weiterhin mit Bildungsaufträgen, die im Zusammenhang mit der praktischen Grundbildung stehen, versorgt werden. Sie können beispielsweise an ihrer Lern- und Leistungsdokumentation arbeiten.
Rekrutierung 2020/2021
Die derzeitige Lage erschwert den Rekrutierungprozess. Schnupperlehren können vielerorts nicht wie vorhergesehen durchgeführt werden. Lehrbetriebe werden eindringlich darum gebeten, weiterhin Lernende wie im gewohnten Umfang zu rekrutieren. Auch nachdem die sogenannte «Corona-Krise» vorbei ist, wird die lokale Wirtschaft mehr denn je auf gut ausgebildete Fachkräfte angewiesen sein.
Bewerbungsgespräche können auch per Videoanrufe durchgeführt werden – gängige Programme wären beispielsweise WhatsApp (Videocall-Funktion) oder Skype (beide sind gratis und auch Konferenzanrufe mit mehreren Personen sind möglich).
Zum Thema Rekrutierung wird auf nationaler Ebene (alle Verbundpartner der Grundbildung) eine Arbeitsgruppe eingesetzt, welche zeitnah mögliche Lösungen erarbeitet (z.B. Verlängerung der Rekrutierungsphase, Kommunikationsmassnahmen etc.). Es wird dabei auch geprüft, ob eine Flexibilisierung des Ausbildungsbeginns möglich wäre, und ob in einzelnen Branchen verspätete Lehreintritte erfolgen können.
Finanzielle Unterstützung/Kurzarbeit
Lehrbetriebe können für ihre Lernenden ab dem 1. Juni 2020 keine Kurzarbeit mehr beantragen. Dies teilt das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) mit. Der Entscheid wird damit begründet, dass es wichtig sei, dass die Lernenden im Betrieb seien und ausgebildet werden.
Ebenfalls wird ab dem Monat Juni keine Kurzarbeitspauschale für Lernende mehr vom Kanton Basel-Landschaft ausbezahlt.
Weitere Informationen:
Webseite Coronavirus der Wirtschaftskammer Baselland
BB-aktuell Coronakrise - Informationen für Lehrbetriebe vom 19.03.2020
Information zur Ausnahmesituation vom 23.03.2020 - BKSD
Medienmitteilung: Regierungsrat konkretisiert Massnahmenpaket
BB-aktuell Coronakrise - Informationen für Lehrbetriebe vom 28.03.2020
Informationen für Lehrbetriebe vom 03.04.2020 - BKSD
BB-aktuell Coronakrise - Informationen für Lehrbetriebe vom 09.04.2020
BB-aktuell Coronakrise - Informationen für Lehrbetriebe vom 17.04.2020
Schreiben an die Lernenden in allen Berufen ausser KV, Detailhandel und WMS
Schreiben an die Lernenden in KV, Detailhandel und WMS
BB-aktuell Coronakrise - Informationen an die Lehrbetriebe vom 24.04.2020 - BKSD
Medienmitteilung - Keine Abschlussprüfungen Mittelschulen Baselland - 30.04.2020
BB-aktuell Coronakrise - Informationen an die Lehrbetriebe vom 30.04.2020 - BKSD
BB-aktuell Coronakrise - Informationen an die Lehrbetriebe vom 08.05.2020 - BKSD
BB-aktuell Coronakrise - Informationen an die Lehrbetriebe vom 17.05.2020 - BKSD
BB-aktuell Coronakrise - Informationen an die Lehrbetriebe vom 29.05.2020 - BKSD
BB-aktuell Coronkarise - Informationen an die Lehrbetriebe vom 26.06.2020 - BKSD
BB-aktuell Coronakrise - Informationen an die Lehrbetriebe vom 05.08.2020 - BKSD
Gemäss Bundesratsentscheid vom 27. Mai 2020 ist der Präsenzunterricht an den Schweizer Gymnasien, Fachmittelschulen, Wirtschaftsmittelschulen und Berufsfachschulen ab dem 8. Juni 2020 wieder erlaubt. Dies teilte der Kanton mit. Jedoch müssen weiterhin die Verhaltens- und Hygienemassnahmen des BAG sowie die Grundprinzipien des nationalen Schutzkonzepts für Bildungseinrichtungen eingehalten werden. Im Baselbiet können diese Vorgaben vielerorts nicht eingehalten werden. Die Mittelschulen und die berufsbildenden Schulen im Baselbiet verzichten grundsätzlich auf die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts.
Die Raumverhältnisse an den Mittelschulen und den berufsbildenden Schulen im Baselbiet liessen die konsequente Einhaltung des vorgeschriebenen Mindestabstands von zwei Metern mehrheitlich nicht zu. Das Schuljahr 2019/20 werde deshalb in einer den lokalen Verhältnissen angepassten Mischung aus Präsenz- und Fernunterricht abgeschlossen.
Gemäss aktuellem Kenntnisstand kann laut Kanton nicht ausgeschlossen werden, dass die BAG-Vorgaben auch nach den Sommerferien Gültigkeit behalten könnten. Damit der Bildungsauftrag der Schulen unter diesen Umständen weiterhin wahrgenommen werden kann, gelte es entsprechend verschiedene Szenarien zu prüfen.
Prüfungen an den Berufsfachschulen
Weil ordentliche Prüfungen im üblichen Sinn nicht durchgeführt werden können, hat der Kanton Basel-Landschaft eine spezielle Regelung für das aktuelle Schuljahr erlassen. Lesen Sie dazu den Brief der Regierungsrätin Monica Geschwind. Grundsätzlich werden Zeugnisnoten für das laufende Frühlingssemester 2020 aus den Noten des letzten Semesters (Herbstsemester 2019/20) sowie den bis zum 16. März 2020 durchgeführten Prüfungen errechnet. Ebenso kann die Schulleitung in bestimmten Fällen zusätzliche Notenarbeiten anordnen, wenn dies angezeigt ist. Im Zeugnis weist der Vermerk «COVID-19» auf die verkürzte Beurteilungsperiode hin.
Überbetriebliche Kurse (ÜK)
Alle ÜK-Zentren im Kanton Basel-Landschaft führen bis auf weiteres keinen Präsenzunterricht durch. An geplanten ÜK-Tagen befinden sich die Lernenden also an ihrem Arbeitsplatz und gehen ihren betrieblichen Verpflichtungen nach. Die kantonalen Behörden sind derzeit in Abklärung mit den verschiedenen Organisationen der Arbeitswelt, in welchem Rahmen es möglich ist, auch für überbetriebliche Kurse Fernunterricht durchzuführen.
Qualifikationsverfahren (Lehrabschlussprüfungen)
Abschlussprüfungen im schulischen Bereich finden nicht statt. Über die Details zu den praktischen Prüfungen werden die Lernenden direkt über die Chefexpertinnen und Experten informiert. Mit einem entsprechenden Entscheid wird in diesen Tagen gerechnet.
Berufsmaturität
Aufgrund des bundesrätlichen Entscheids vom 29. April 2020, den Kantonen die Möglichkeit zur Absage von Abschlussprüfungen an den Mittelschulen zu geben, verzichtet der Kanton Basel-Landschaft auf die Durchführung der Abschlussprüfungen der Berufsmaturität in diesem Jahr.
Home Office für Lernende
Gemäss Auskunft der Hauptabteilung Berufsbildung Kanton Basel-Landschaft haben Lehrbetriebe die Verpflichtung, die praktische Ausbildung der Lernenden auch aus dem Home Office weiterzuführen. Analog dem Fernunterricht an den Berufsfachschulen sollen Lehrbetriebe ihren Lernenden Bildungsaufträge elektronisch zukommen lassen. Regelmässiger Kontakt zu den Lernenden via Mail, Telefon, WhatsApp oder Videochat unterstützen dabei. Klare Absprachen zu Präsenzzeiten, Erreichbarkeit und Terminfristen sind empfehlenswert.
Betriebsschliessung aufgrund bundesrechtlicher Verfügung
Für Lernende, welche in Lehrbetrieben arbeiten, die aufgrund der bundesrechtlichen Verfügung geschlossen wurden, gelten grundsätzlich die gleichen Regelungen wie für alle anderen Mitarbeitenden. Der Bildungsauftrag des Lehrbetriebs bleibt bestehen. Lernende können nach Möglichkeit, auch wenn das Geschäft geschlossen bleibt, allenfalls für Arbeiten im Betrieb eingesetzt werden, sofern die vom BAG verordneten Massnahmen und Vorschriften eingehalten werden. Falls keine Arbeit vor Ort möglich ist, sollen die Lernenden weiterhin mit Bildungsaufträgen, die im Zusammenhang mit der praktischen Grundbildung stehen, versorgt werden. Sie können beispielsweise an ihrer Lern- und Leistungsdokumentation arbeiten.
Rekrutierung 2020/2021
Die derzeitige Lage erschwert den Rekrutierungprozess. Schnupperlehren können vielerorts nicht wie vorhergesehen durchgeführt werden. Lehrbetriebe werden eindringlich darum gebeten, weiterhin Lernende wie im gewohnten Umfang zu rekrutieren. Auch nachdem die sogenannte «Corona-Krise» vorbei ist, wird die lokale Wirtschaft mehr denn je auf gut ausgebildete Fachkräfte angewiesen sein.
Bewerbungsgespräche können auch per Videoanrufe durchgeführt werden – gängige Programme wären beispielsweise WhatsApp (Videocall-Funktion) oder Skype (beide sind gratis und auch Konferenzanrufe mit mehreren Personen sind möglich).
Zum Thema Rekrutierung wird auf nationaler Ebene (alle Verbundpartner der Grundbildung) eine Arbeitsgruppe eingesetzt, welche zeitnah mögliche Lösungen erarbeitet (z.B. Verlängerung der Rekrutierungsphase, Kommunikationsmassnahmen etc.). Es wird dabei auch geprüft, ob eine Flexibilisierung des Ausbildungsbeginns möglich wäre, und ob in einzelnen Branchen verspätete Lehreintritte erfolgen können.
Finanzielle Unterstützung/Kurzarbeit
Lehrbetriebe können für ihre Lernenden ab dem 1. Juni 2020 keine Kurzarbeit mehr beantragen. Dies teilt das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) mit. Der Entscheid wird damit begründet, dass es wichtig sei, dass die Lernenden im Betrieb seien und ausgebildet werden.
Ebenfalls wird ab dem Monat Juni keine Kurzarbeitspauschale für Lernende mehr vom Kanton Basel-Landschaft ausbezahlt.
Weitere Informationen:
Webseite Coronavirus der Wirtschaftskammer Baselland
BB-aktuell Coronakrise - Informationen für Lehrbetriebe vom 19.03.2020
Information zur Ausnahmesituation vom 23.03.2020 - BKSD
Medienmitteilung: Regierungsrat konkretisiert Massnahmenpaket
BB-aktuell Coronakrise - Informationen für Lehrbetriebe vom 28.03.2020
Informationen für Lehrbetriebe vom 03.04.2020 - BKSD
BB-aktuell Coronakrise - Informationen für Lehrbetriebe vom 09.04.2020
BB-aktuell Coronakrise - Informationen für Lehrbetriebe vom 17.04.2020
Schreiben an die Lernenden in allen Berufen ausser KV, Detailhandel und WMS
Schreiben an die Lernenden in KV, Detailhandel und WMS
BB-aktuell Coronakrise - Informationen an die Lehrbetriebe vom 24.04.2020 - BKSD
Medienmitteilung - Keine Abschlussprüfungen Mittelschulen Baselland - 30.04.2020
BB-aktuell Coronakrise - Informationen an die Lehrbetriebe vom 30.04.2020 - BKSD
BB-aktuell Coronakrise - Informationen an die Lehrbetriebe vom 08.05.2020 - BKSD
BB-aktuell Coronakrise - Informationen an die Lehrbetriebe vom 17.05.2020 - BKSD
BB-aktuell Coronakrise - Informationen an die Lehrbetriebe vom 29.05.2020 - BKSD
BB-aktuell Coronkarise - Informationen an die Lehrbetriebe vom 26.06.2020 - BKSD
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Zentrale / Direktion
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Tel. +41 61 927 64 64
Fax. +41 61 927 65 64
E-Mail: [email protected]
Haus der Wirtschaft
Altmarktstrasse 96
4410 Liestal
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